Bauvorschriften

MiTek ist bestrebt, die örtlichen Bauvorschriften für Ihre Stahlbühne reibungslos zu realisieren. Die Bauvorschriften aller großen Märkte sind uns bestens bekannt. Wir stellen sicher, dass die hiesigen Vorschriften von Anfang an eingehalten werden.

In der Regel benötigen Stahlbühnen für industrielle und logistische Zwecke keine staatliche Bauerlaubnis. Doch eine Abnahme durch eine Bauaufsichtsbehörde ist meist notwendig. Auch wenn sich die Vorschriften regional unterscheiden, umfassen sie häufig folgende Aspekte, zu denen wir Sie gern beraten:

  • Standsicherheit

  • Brandschutz

  • Absturzsicherung

  • Barrierefreiheit 

Standsicherheit

Mit technischen Berechnungen müssen Sie nachweisen, dass Ihre geplante Stahlbühne den vorgesehenen Belastungen standhält – ebenso die dazugehörige Betonplatte. 

 

Unsere qualifizierten und erfahrenen Ingenieure gewährleisten die Standsicherheit Ihrer Stahlbühne für neue als auch existierende Einrichtungen. Falls Sie Ihre Stahlbühne in einem Erdbebengebiet nutzen, berücksichtigen wir weitere spezifische Sicherheitsmaßnahmen.

Brandschutz

Welche Brandschutz-Strategie für Ihre Stahlbühne die passende ist, hängt von Größe und Zweck ab. 

Der Feuerwiderstand, auch Brandwiderstand genannt, steht für die Dauer, die ein Bauteil einem Normbrand standhält. Das heißt: Wie lange funktioniert mein Bauteil, bis es durch das Feuer funktionsunfähig ist? 

Mehrgeschossige Konstruktionen sind feuerbeständiger, also weisen einen höheren Feuerwiderstand als eingeschossige Konstruktionen auf. Der Brandschutz kann durch folgende Maßnahmen erhöht werden:

  • Zusätzliche Fluchtwege

  • Verwendung von feuerfesten Materialien

  • Rauchmeldeanlagen

  • Feuermelder

  • Sprinkleranlagen

Absturzsicherung

Sie müssen für Ihre Stahlbühne einen angemessenen Schutz nachweisen gegen: 

  • Absturz

  • Zusammenstoß

  • Aufprall 

Geländer, Übergabestationen, Zugänge oder Fußleisten dienen der Absturzsicherung. Wir beraten Sie gern, damit Ihre Stahlbühne Ihre Mitarbeiter effektiv und regelkonform vor Stürzen schützt.

Barrierefreiheit

Der Zugang zu Ihrer Stahlbühne muss umfassend sicher sein – das heißt, er muss auch die Anforderungen für eine Brandevakuierung erfüllen. 

 

Je nach Land oder Region sind Maßnahmen notwendig, die Menschen mit Behinderung den Zugang zur Stahlbühne ermöglichen. Denn diese Vorschriften sehen meist vor, dass jeder jeden Bereich eines Gebäudes erreichen kann.

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